Pflegegrad 2 beantragen – So holen Sie raus, was Ihnen zusteht


Wenn ein Angehöriger plötzlich mehr Unterstützung braucht, stehen Familien oft ratlos da: „Wie geht das mit dem Pflegegrad 2 beantragen?“ – und warum wirkt alles so kompliziert? Keine Sorge: In diesem Artikel erklären wir Schritt für Schritt, was Pflegegrad 2 bedeutet, wer Anspruch hat, wie Sie den Antrag stellen und was zu tun ist, wenn er abgelehnt wird.

Was bedeutet Pflegegrad 2 eigentlich?

Pflegegrad 2 heißt: Ihr Angehöriger ist im Alltag erheblich eingeschränkt. Das kann heißen, dass er regelmäßig Hilfe beim Waschen, Anziehen, bei der Ernährung oder beim Haushalt braucht. Seit 2017 ersetzt der Pflegegrad 2 die alte „Pflegestufe 1“.

Wichtig: Hinter diesem Begriff steckt nicht nur ein Verwaltungsakt. Er bedeutet konkrete Unterstützung - z. B. Pflegegeld, Sachleistungen oder die Finanzierung von Hilfsmitteln, die den Alltag leichter machen.

Wer hat Anspruch auf Pflegegrad 2?

Den Pflegegrad 2 erhält, wer dauerhaft – also mindestens sechs Monate – in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Das wird in einer Begutachtung geprüft. Dabei wird geschaut:

  • Wie selbstständig ist die Person noch im Alltag?
  • Gibt es Einschränkungen bei der Mobilität, der Orientierung oder bei der Körperpflege?
  • Wie viel Unterstützung wird regelmäßig benötigt?

Die Voraussetzungen für Pflegegrad 2 sind erfüllt, wenn die Gutachter:innen einen Wert von mindestens 27 Punkten im offiziellen Bewertungssystem feststellen.

Wie läuft der Antrag Schritt für Schritt ab?

Einen Pflegegrad 2 beantragen klingt nach Papierkram – aber mit der richtigen Vorbereitung geht es leichter.

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse, die bei der Krankenkasse Ihres Angehörigen angesiedelt ist. Dort können Sie telefonisch, schriftlich oder sogar online einen Antrag einreichen. Wichtig: Ab dem Zeitpunkt der Antragstellung besteht Anspruch auf Pflegegeld für Pflegegrad 2 - rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Für den Antrag reichen zunächst ein formloses Schreiben oder ein Anruf bei der Pflegekasse. Später sollten Sie Unterlagen bereithalten, z. B.:


  • Ärztliche Befunde
  • Krankenhausberichte
  • Medikamentenpläne
  • Pflegetagebuch (Dokumentation des Alltags über mind. 2 Wochen)

Tipp: Notieren Sie im Alltag, bei welchen Tätigkeiten Hilfe gebraucht wird. Diese Alltagsbeispiele sind für die Gutachter:innen oft wichtiger als lange Arztberichte.

Wie läuft die Begutachtung durch den MDK ab?

Nach dem Antrag vereinbart der Medizinische Dienst (MDK) einen Termin für die Begutachtung zu Hause. Dabei wird geprüft:


  • Wie selbstständig ist die Person in verschiedenen Lebensbereichen?
  • Welche Einschränkungen gibt es?
  • Welche Unterstützung wird regelmäßig gebraucht?

Seien Sie während des Termins ehrlich - verschweigen Sie keine Schwierigkeiten, auch wenn es unangenehm ist. Ziel ist nicht, Schwächen aufzuzeigen, sondern den tatsächlichen Unterstützungsbedarf sichtbar zu machen.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Wird der Antrag abgelehnt oder der Pflegegrad niedriger eingestuft als erwartet, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Das muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids erfolgen.

Unser Tipp: Legen Sie den Widerspruch beim Pflegegrad 2 schriftlich ein und begründen Sie ihn mit Beispielen aus dem Alltag. Gern helfen wir Ihnen dabei - sprechen Sie uns an.

So unterstützt Serowy Sie persönlich

Bei all diesen Schritten sind Sie nicht allein. Unsere Pflegeberater:innen bei Serowy kennen die Verfahren, die Formulare und die Hürden. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung, begleiten die Begutachtung und stehen Ihnen auch beim Widerspruch zur Seite.

Ihre nächsten Schritte – jetzt loslegen

  • Stellen Sie noch heute den Antrag bei der Pflegekasse.
  • Nutzen Sie unsere Checkliste für den Erstantrag.
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