Der Entlastungsbetrag – So nutzen Sie die monatlichen 131 € richtig


Pflege zu Hause kostet Kraft - körperlich, emotional und finanziell. Viele Angehörige wissen gar nicht, dass ihnen jeden Monat 131 Euro Entlastungsbetrag zustehen. Dieses Geld kann helfen, den Alltag leichter zu machen, zum Beispiel durch Unterstützung im Haushalt, bei Einkäufen oder bei der Betreuung.

Doch wie genau funktioniert das, wer hat Anspruch und was müssen Sie beachten, damit das Geld nicht verfällt?

Was ist der Entlastungsbetrag überhaupt?

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad zugutekommt. Er soll pflegende Angehörige entlasten und Pflegebedürftigen helfen, so lange wie möglich selbstständig zu Hause zu leben.

Das Geld wird nicht direkt ausgezahlt, sondern dient der Erstattung von Leistungen, die den Alltag erleichtern. Der Betrag beträgt aktuell 131 Euro pro Monat - unabhängig vom Pflegegrad.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Grundsätzlich haben alle Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 Anspruch auf den Entlastungsbetrag.

Er kann eingesetzt werden für:

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag,
  • anerkannte Betreuungs- und Entlastungsdienste,
  • Pflegedienste (z. B. für zusätzliche Hilfe beim Waschen oder Anziehen),
  • oder haushaltsnahe Dienstleistungen.

Gilt der Entlastungsbetrag auch ohne Pflegegrad?

Nein. Ohne Pflegegrad besteht kein Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Allerdings lohnt es sich, frühzeitig einen Pflegegrad zu beantragen. Schon ab Pflegegrad 1 kann das Geld genutzt werden, zum Beispiel für Hilfe beim Putzen oder beim Einkauf.

Wofür darf der Entlastungsbetrag verwendet werden?

Die 131 Euro können flexibel eingesetzt werden - Hauptsache, sie entlasten pflegende Angehörige oder verbessern den Alltag der Pflegebedürftigen.


Diese Leistungen können erstattet werden


  • Unterstützung beim Einkaufen, Kochen oder Reinigen,
  • Gesellschaftsbesuche oder Spaziergänge,
  • Betreuungsangebote (z. B. durch Nachbarschaftshilfe oder Pflegedienste),
  • Unterstützung bei Arztbesuchen oder Erledigungen.

Was gilt bei haushaltsnahen Dienstleistungen?

Auch eine Haushaltshilfe kann über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden – wichtig ist nur, dass der Anbieter anerkannt ist. Serowy arbeitet hier mit geprüften Partnern zusammen, damit die Kosten problemlos erstattet werden.

Wie wird der Entlastungsbetrag ausgezahlt? 

Das Geld wird nicht direkt überwiesen. Stattdessen zahlen Sie zunächst die Dienstleistung – und erhalten den Betrag nachträglich über Ihre Pflegekasse erstattet.

Nachweis & Abrechnung über den Pflegedienst

Am einfachsten ist es, wenn Sie mit einem Pflegedienst wie Serowy zusammenarbeiten. Wir übernehmen die komplette Abrechnung direkt mit der Pflegekasse. So müssen Sie sich um nichts kümmern und vermeiden, dass Leistungen verfallen oder abgelehnt werden.

Kann der Entlastungsbetrag rückwirkend genutzt werden? 

Ja - Sie können nicht genutzte Beträge bis zum 30. Juni des Folgejahres nachträglich abrechnen.
Beispiel: Nicht genutzte Beträge aus 2024 können bis zum 30. Juni 2025 eingereicht werden.

Das lohnt sich - denn viele lassen das Geld einfach liegen, obwohl sie Anspruch darauf hätten.

So hilft Serowy, den Entlastungsbetrag optimal zu nutzen

Der Pflegedienst Serowy unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige dabei, keinen Cent zu verschenken.
Wir helfen:


Beim Ausfüllen der Anträge, bei der Abrechnung mit der Pflegekasse und beraten, welche Leistungen sinnvoll kombinierbar sind (z. B. Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege).

Unterstützung bei Antrag & Abrechnung

Unsere Pflegeberater:innen erklären Ihnen genau, wie Sie den Entlastungsbetrag optimal nutzen können. Ganz unkompliziert, ohne Bürokratie und mit Herz.

Fazit: Kleine Leistung, große Entlastung

131 Euro pro Monat klingen zunächst unspektakulär - aber sie können im Alltag einen echten Unterschied machen.
Wer den Entlastungsbetrag regelmäßig nutzt, gewinnt nicht nur finanzielle Entlastung, sondern auch Zeit, Luft und Ruhe für sich selbst.

Serowy hilft, diese Unterstützung einfach zu beantragen und voll auszuschöpfen.
Damit Pflege zu Hause nicht überfordert - sondern stärkt.

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