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Wenn Pflege plötzlich nötig wird, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, bei Krankheit der Pflegeperson oder in familiären Ausnahmesituationen, ist schnelle Unterstützung gefragt. Genau hier hilft die Kurzzeitpflege: Sie bietet eine befristete stationäre Versorgung, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist. Doch viele Betroffene wissen gar nicht, dass sie Anspruch auf diese Leistung haben oder verlieren wertvolle Zeit, weil sie nicht wissen, wo sie anfangen sollen. Das Pflegeteam Serowy erklärt, wer Anspruch hat, wie die Kurzzeitpflege funktioniert, was sie kostet - und wie man sie unkompliziert beantragt.

Pflege zu Hause kostet Kraft - körperlich, emotional und finanziell. Viele Angehörige wissen gar nicht, dass ihnen jeden Monat 131 Euro Entlastungsbetrag zustehen. Dieses Geld kann helfen, den Alltag leichter zu machen, zum Beispiel durch Unterstützung im Haushalt, bei Einkäufen oder bei der Betreuung. Doch wie genau funktioniert das, wer hat Anspruch und was müssen Sie beachten, damit das Geld nicht verfällt?

Wenn ein Angehöriger plötzlich mehr Unterstützung braucht, stehen Familien oft ratlos da: „Wie geht das mit dem Pflegegrad 2 beantragen?“ – und warum wirkt alles so kompliziert? Keine Sorge: In diesem Artikel erklären wir Schritt für Schritt, was Pflegegrad 2 bedeutet, wer Anspruch hat, wie Sie den Antrag stellen und was zu tun ist, wenn er abgelehnt wird.
Täglich erreichen uns zahlreiche Anliegen von Menschen auf der Suche nach passenden Dienstleistungen. In unserem Blog greifen wir diese Themen auf, geben Antworten auf gängige Fragen und stellen nützliche Informationen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bereit.



