Pflegeteam Serowy

Unsere Leistungen


Pflege im Münsterland

Sofort. Familiär. Menschlich.

Jeder Mensch ist einzigartig – genauso individuell sollte auch die Pflege sein.


Als Pflegeteam Serowy bieten wir Ihnen ein umfassendes Leistungsangebot rund um Pflege, Betreuung und Beratung im gesamten Kreis Borken. Ganz gleich, ob Sie Unterstützung im Alltag benötigen, Fragen zu Pflegeleistungen haben oder eine individuelle Versorgung für sich oder Ihre Angehörigen suchen – wir sind zuverlässig an Ihrer Seite.


Unser Ziel ist es, Ihnen ein selbstbestimmtes Leben in Ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen und Sie genau dort zu unterstützen, wo Sie Hilfe benötigen. Persönlich, kompetent und mit Herz.



Ihre Vorteile auf einen Blick

✅ Alle Leistungen aus einer Hand


✅ Persönliche Ansprechpartner


✅ Kostenlose und unverbindliche Beratung


✅ Versorgung im gesamten Kreis Borken


✅ Qualifizierte Pflege- und Betreuungskräfte


✅ Schnelle Hilfe bei Pflegebedarf


✅ Unterstützung bei Anträgen und Pflegekassen


✅ Über 10 Jahre Erfahrung

Unsere Leistungen

Ambulante Pflege




Professionelle Pflege in den eigenen vier Wänden – individuell, zuverlässig und mit Herz. Wir unterstützen Sie dabei, möglichst lange selbstbestimmt in Ihrer vertrauten Umgebung leben zu können.


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Hauswirtschaftliche Versorgung



Wir entlasten Sie im Alltag und unterstützen Sie bei allen hauswirtschaftlichen Aufgaben – von der Reinigung über den Einkauf bis hin zur Wäschepflege.




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Pflegeberatung




Unsere Pflegeberater begleiten Sie bei allen Fragen rund um Pflegegrade, Leistungen der Pflegeversicherung sowie Beratungsbesuche und individuelle Schulungen.



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Wohngemeinschaften



Unsere ambulant betreuten Wohngemeinschaften verbinden ein familiäres Zuhause mit einer professionellen Betreuung rund um die Uhr und fördern gleichzeitig Selbstständigkeit und Gemeinschaft.


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Betreutes Wohnen



Selbstständig wohnen und dennoch die Sicherheit genießen, bei Bedarf jederzeit Unterstützung durch unser Pflegeteam zu erhalten.





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Schulbegleitung



Wir begleiten Kinder und Jugendliche individuell im Schulalltag und fördern ihre Teilhabe, Selbstständigkeit und Entwicklung.





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Warum Pflegeteam Serowy?

Pflege bedeutet für uns weit mehr als die Erbringung einzelner Leistungen. Sie bedeutet Vertrauen, Menschlichkeit und das gute Gefühl, jederzeit einen verlässlichen Ansprechpartner an seiner Seite zu haben.


Mit unserem engagierten Team begleiten wir Menschen und ihre Angehörigen zuverlässig durch den Pflegealltag. Dabei stehen Ihre Wünsche und Bedürfnisse jederzeit im Mittelpunkt unseres Handelns.


Pflegeteam Serowy – Pflege im Münsterland.

Sofort. Familiär. Menschlich.


So einfach geht es

Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns ganz unkompliziert über unser Kontaktformular.

Persönliche Beratung

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und finden gemeinsam die passende Lösung.

Individuelle Planung

Gemeinsam planen wir Ihre Versorgung – abgestimmt auf Ihre persönliche Situation.

Zuverlässige Versorgung

Unser Team begleitet Sie zuverlässig, professionell und mit viel Menschlichkeit.


Haben Sie Fragen?

Sie möchten mehr über unsere Leistungen erfahren oder wünschen sich eine persönliche Beratung?


Dann sprechen Sie uns gerne an. Wir nehmen uns Zeit für Sie und beraten Sie kostenlos und unverbindlich.


🟢 Jetzt Beratung vereinbaren


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 Wer zahlt die häusliche Pflege?


Für die Übernahme der Kosten in der häuslichen Pflege gibt es drei wichtige Leistungsträger: Die Krankenkassen, die Pflegekassen und das Amt für Soziales.

  • Was zahlt die Pflegekasse?

    Um von den Leistungen Ihrer Pflegekasse zu profitieren, brauchen Sie einen Pflegegrad. Wenn Sie aufgrund Ihrer körperlichen oder psychischen Verfassung glauben, dass Ihnen ein Pflegegrad zusteht, müssen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Diese wird den Medizinischen Dienst (früher Medizinischer Dienst der Krankenkassen, kurz MDK) beauftragen Sie in Hinblick auf das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit zu begutachten und zu entscheiden, ob Ihnen einer der fünf Pflegegrade zusteht. Erhalten Sie einen Pflegegrad, dann stehen Ihnen unter anderem folgende Leistungen zu: 


    Pflegegeld: Wenn Sie sich Ihre Pflege durch Privatpersonen sicherstellen lassen, wird Ihnen Ihre Pflegegkasse ein Pflegegeld in folgender Höhe auszahlen:


    • Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld
    • Pflegegrad 2: 347 € Pflegegeld
    • Pflegegrad 3: 599 € Pflegegeld
    • Pflegegrad 4: 800 € Pflegegeld
    • Pflegegrad 5: 990 € Pflegegeld

    Pflegesachleistungen: Wenn Sie ausschließlich einen Pflegedienst mit der Sicherstellung Ihrer Pflege beauftragen, kann dieser für die grundpflegerischen Hilfen bei Ihrer Pflegekasse s. g. Pflegesachleistungen geltend machen und Budgets maximal folgender Höhe abrechnen:

    • Pflegegrad 1: Keine Abrechnung von Pflegesachleistungen möglich
    • Pflegegrad 2: 796€ Pflegesachleistungen
    • Pflegegrad 3: 1497€ Pflegesachleistungen
    • Pflegegrad 4: 1859€ Pflegesachleistungen
    • Pflegegrad 5: 2299€ Pflegesachleistungen

    Kombinationsleistung: Sie können die Zuständigkeit für die Sicherstellung Ihrer Pflege auch zwischen Privatpersonen und einem Pflegedienst kombinieren. In diesem Fall kann der Pflegedienst seine erbrachten Leistungen bei Ihrer Pflegekasse abrechnen. Anschließend erhalten Sie ein Pflegegeld, welches um den prozentualen Anteil der durch den Pflegedienst abgerufenen Pflegesachleistungen reduziert ist.


    Man hört immer wieder den Satz „Die Pflegeversicherung ist keine Vollkaskoversicherung“. Und dieser Satz stimmt! Sollten Sie einen Pflegedienst mit mehr Leistungen beauftragen, als dieser über die Pflegesachleistungen bei Ihrer Pflegekasse geltend machen kann, dann müssen Sie den nicht durch die Kasse getragenen Anteil an Pflegesachleistungen selbst tragen. Hier gibt es eine wichtige Ausnahme: Die Bezuschussung durch das Amt für Soziales. Zur Feststellung der finanziellen Unterstützung durch das Amt für Soziales wird Sie vor einer Kostenzusage der Pflegefachdienst der Stadt aufsuchen.

  • Was zahlt die Krankenkasse?

    Die Krankenkasse finanziert die Behandlungspflegerischen Leistungen. Zur Genehmigung muss Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt Ihnen eine Verordnung für die Häusliche Krankenpflege ausstellen. Diese muss von Ihnen und von uns unterschrieben an Ihre Krankenkasse geschickt werden. Die Kosten werden von der Krankenkasse bis zur Kostenzusage oder -absage getragen. Bei einer Kostenzusage fallen für Sie folgende Zuzahlungskosten an: 


    • 10 € für jede Verordnung (in der Regel eine je Jahresquartal)
    • Jährlich 10 % der anfallenden Kosten innerhalb der ersten 28 Kalendertage nach erstmaliger ärztlicher Verordnung der Behandlungspflege

    Weitere Informationen sowie aktuelle Dokumente finden Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes. Oder sprechen Sie uns einfach an!

  • Was zahlt das Amt für Soziales?

    Sollte Ihr Pflegebedarf die Leistungsdeckelung Ihres Pflegegrades übersteigen und Sie sind nicht in der Lage die weitere notwendige Hilfe zu finanzieren, so können Sie beim Amt für Soziales Ihrer Stadt einen Antrag zur Kostenübernahme der notwendigen Pflege stellen. Wenn Sie das Amt für Soziales unterstützt, dann wird Sie, ähnlich wie bei der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst, der Pflegefachdienst der Stadt aufsuchen, welcher das angemessene Maß an Pflegeleistungen für Ihre Versorgung ermittelt. Die so festgestellten Ihnen zustehenden Pflegeleistungen kann ein Pflegedienst dann auch mit dem Amt für Soziales abrechnen. 



    Nähere Informationen erhalten Sie beim Kreis Borken

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Benötigen Sie eine Beratung? Dann rufen Sie mich gerne an!

Ihre Ansprechpartnerin:

Melanie Pierick


025619561790